Unsere Empfehlungen zum einsortieren der ergänzungslieferungen
Sie gehen dieses Jahr in das schriftliche Steuerberaterexamen:
- Gesetzestexte immer einsortieren!
Im Verfahrensrecht sowie in der Umsatzsteuer wird ohnehin i.d.R. aktuelles Recht geschrieben. Die übrigen Rechtsgebiete sind zwar dagegen normalerweise anhand des Rechtsstandes des Vorjahres zu bearbeiten. Bei Gesetzesänderungen werden jedoch regelmäßig ebenfalls die alten Fassungen auf den neu einzusortierenden Blättern mit abgedruckt, sodass auch alte Rechtsstände noch sichtbar sind. Einige Gesetze werden auch rückwirkend geändert, sodass Sie diese in Ihrer Prüfung berücksichtigen müssen. Dennoch sollten Sie die Einsortierung aufmerksam durchführen, sollte einmal eine alte Fassung nicht mit aufgeführt sein. Diese Vorgehensweise entspricht auch dem Hilfsmittelerlass, demgemäß Sie zur schriftlichen Steuerberaterprüfung sowohl den aktuellen Rechtsstand des Prüfungsjahres als auch den des Vorjahres mit sich führen sollten. - Achtung bei Richtlinien!
Grundsätzlich gilt es auch hier die Ergänzungslieferungen komplett einzusortieren. Denn i.d.R. werden nicht die kompletten Richtlinien aktualisiert, sondern nur einzelne Seiten redaktionell überarbeitet und durch bspw. wichtige BFH-Urteile in Fußnoten ergänzt. Aufpassen müssen Sie aber, wenn doch mal die kompletten Richtlinien oder Hinweise einer Steuerart ausgetauscht werden. So werden bspw. die Lohnsteuerhinweise jährlich zeitnah erneuert. Für Sie sind aber die Hinweise und Richtlinien aus dem Vorjahr relevant. Es empfiehlt sich daher, die „alten“ Richtlinien und Hinweise aufzubewahren, evtl. in einem separaten Ordner oder – sofern dort noch Platz ist – im aktuellen Ordner. - Erlasse „nach Bedarf“!
Bei den Erlassen gilt ebenso der Grundsatz: alles einsortieren! Schauen Sie sich die neuen Erlasse aber aufmerksam an: Ab wann sind diese gültig? Auf welche Fassung eines Gesetzes beziehen sie sich? Im Zweifel verfahren Sie wie bei den Richtlinien und bewahren auch die älteren Erlasse auf. Der Verlag C.H.Beck verfährt bei den Erlassen manchmal recht „radikal“, sodass die sich auf ältere Fassungen beziehenden Schreiben laut der Anweisungen zum Einordnen häufig ersatzlos herauszunehmen wären, obwohl Sie diese für Ihr Examen noch benötigen.
Sie gehen (über)nächstes Jahr in das schriftliche Steuerberaterexamen:
- Sortieren Sie alles ein! Einzig bei den Erlassen sollte auch in diesem Fall darauf geachtete werden, nicht zu „großzügig“ auszusortieren.
Auch wenn das Einsortieren stets mit einigem Arbeitsaufwand verbunden ist: Sehen Sie die Einsortierung und das eventuelle Neumarkieren auch als Chance zur Wiederholung! Sollte – gerade zu Beginn Ihrer Vorbereitung – im Eifer des Gefechts zu viel einer bestimmten Textstelle markiert worden sein, so bietet das Einsortieren zudem noch einmal die Möglichkeit, die eigenen Markierungen zu überdenken und ggf. neu aufzusetzen.