Förderung

Förderung der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung

Der Klausuren-Intensivlehrgang und der Klausurenteil des Vollzeitlehrgangs sind in vielen Bundesländern nach dem jeweiligen Bildungsurlaubsgesetz als Bildungsurlaub anerkannt. In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern kann der Bildungsurlaub nur für die letzten drei Wochen des Lehrgangs beantragt werden.

Schleswig-Holstein: Bescheid AZ.: WBG/B/32185 vom 04.04.2024. 

Hamburg: Bescheid AZ.: HI 43-1/406-07.5 37078 vom 07.03.2023.

Mecklenburg-Vorpommern: Bescheid AZ.: LAGuS/MV-6-S78A-0283/16-F03 BfG-A-31/12-W06 vom 27.05.2024. 

Berlin: Bescheid AZ.: II A 75-125667 vom 15.02.2024

Brandenburg: Bescheid AZ.: 46.14-54846 vom 22.03.2023.

Rheinland-Pfalz: Bescheid AZ.: 7792/2034/23 vom 04.04.2023.

Sachsen-Anhalt: Bescheid AZ.: 207-53502-2024-385 vom 23.02.2024.

Thüringen: Bescheid AZ.: 23-0342-3797 vom 15.02.2022.

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Bildungsurlaub:

In Schleswig-Holstein kann für die letzten drei Wochen des Vollzeitlehrgangs (Klausurenteil) und des Klausuren-Intensivlehrgangs Bildungsurlaub nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) in Verbindung mit der Bildungsfreistellungsverordnung (BilFVO) beantragt werden.

Unser Aktenzeichen hierzu: WBG/B/32185 vom 04.04.2024

Weiterbildungsbonus  Schleswig-Holstein (A3) – Landesprogramm Arbeit 2021 – 2027:

Aufgrund geänderter Förderkriterien sind unsere Lehrgänge aktuell nicht mehr über den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein förderfähig.

Förderung der beruflichen Weiterbildung durch den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS:

Mit dem Weiterbildungsbonus PLUS werden Qualifizierungskosten von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer:innen bis zu 50 % übernommen (max. 750 € / Person), in Einzelfällen ist eine Förderung von 100 % möglich (max. 2.000 € / Person).

Gefördert werden Arbeitnehmer:innen, die

  • mindestens 15 Stunden wöchentlich in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung arbeiten
  • in kleinen und mittleren Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter:innen) arbeiten
  • in Hamburg leben und/oder arbeiten

Die Anträge müssen vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn ausschließlich online gestellt werden.

Gefördert werden Weiterbildungen und Qualifizierungen, die mindestens acht Stunden umfassen. Ausgenommen sind die Klausurenlehrgänge und die Prüfungssimulation. 

Förderfähig sind damit unsere folgenden Lehrgänge:

  • Vollzeitlehrgang
  • Grundlehrgang (berufsbegleitend)
  • Abschlusslehrgang mündliche Prüfung

Weitere Informationen gibt es hier.

Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die NBank:

Die Weiterbildungsförderung Niedersachsen läuft zum 30.06.2023 aus. Sobald es neue Fördermöglichkeiten gibt, werden Sie die an dieser Stelle finden oder Sie informieren sich hier direkt auf der Homepage der NBank.

Der Bremer Weiterbildungsscheck:

Der „Bremer Weiterbildungsscheck“ ist ein Förderinstrument, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Landes Bremen finanziert wird. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger aus dem Land Bremen bei ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützt werden.

Vor Erteilung einer Förderzusage müssen Sie an einer Beratung durch eine Beratungsstelle teilnehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Förderung der beruflichen Weiterbildung durch das Bildungsscheckverfahren:

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten – beispielsweise für Seminargebühren. Die finanziellen Mittel – bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck – stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. 

Gefördert werden berufliche Weiterbildung, Wiedereinstieg in einen Job etc. Dazu gehört auch die Förderung zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung.

Voraussetzungen:

  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 40.000 €
  • Wohnsitz in NRW
  • Eine verbindliche Beratung über die Beratungseinrichtungen in NRW

Informationen und Hinweise: www.bildungsscheck.nrw.de

Wichtig: Reichen Sie den Original-Bildungsscheck bereits mit der Anmeldung ein!

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